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Artikel FAZ

Der am 22.02.2017 erschienene besagte Artikel, dessen Autorin, Birte Förster, eine Historikerin mit Kontakten zu H-Soz-Kult, berichtete über die Auseinandersetzung um die Rezension. Bemerkenswert war nicht die Einseitigkeit der Darstellung oder die Tatsache, dass der übliche journalistische Standard, beide Seiten anzuhören, um dann dem Leser den Sachverhalt sachlich zu präsentieren, nicht beachtet wurde. Bemerkenswert war, dass Leser den Eindruck gewinnen konnten, ein Gericht hätte aufgrund finanzieller Mittel eines Klägers das Grundrecht auf Meinungsfreiheit außer Kraft gesetzt. Mit einem parallel initiierten Twitter-„shitstorm“ dieser Autorin wurde diese Behauptung noch befeuert. Es sei ein schlechter Tag für das Rezensionswesen, wenn fachliche Urteile weggeklagt werden können.

Was allerdings an der offenbar frei erfundenen Behauptung, dass im Buch keine Verbrechen geschildert werden ein fachliches Urteil ist, ließ die Autorin, als Wissenschaftlerin an einer Universität tätig, bislang offen.

Durch ihren Artikel hat die Historikerin jedoch so viel Aufmerksamkeit verursacht, dass andere Medien der Sache nachgingen. Auch im Deutschen Bundestag wurde der Debatte Beachtung geschenkt, war doch Himmlers Forscher von deutschen und französischen Abgeordneten für den deutsch-französischen Parlamentspreis nominiert worden. Wenn nun der Autor in Verdacht problematischer Relativierungen eines verurteilten Kriegsverbrechers, mangelnder Empathie mit den Opfern und zudem der Aushebelung von Grundrechten gerät, wird genauer hingeschaut.